Diamonds are a girls best friend..
Nicht im Pflegedienst! Denn hier ist das Tragen von Schmuck laut § 35 Abs. 2 der Allgemeinen Vorschriften der UVV nicht erlaubt! Weder Uhren, Armbänder, Ketten, noch der eigene Ehering dürfen während der Arbeitszeit getragen werden.
Das Tragen eines Eheringes, unabhängig davon, ob dieser kantig oder kantenlos ist, kann in vielen Situationen zu einer Gefahr werden. So kann es passieren, dass Pflegekräfte ihre PatientInnen während der Arbeit an offenen Verletzungen mit Krankheiten infizieren können, oder sich der Ehering mit Schläuchen verhakt.
Auch Ohrringe sind teilweise nicht erlaubt. Kleine Ohrstecker gehen, lange Ohrringe nicht. Genauso verhält es sich mit Piercings. Solange sie klein sind, müssen diese nicht entfernt werden. Sind sie aber so groß, dass sie zu einer Gefährdung für Pflegekraft oder PatientIn werden könnten, müssen sie abgenommen werden. Entzündete Piercings müssen abgedeckt werden, genauso wie entzündete Tattoos.
Besonders in Röntgenräumen ist das Tragen von Schmuck aus Gründen der Gesundheit verboten. Grundsätzlich sollte das Tragen von Schmuck aus Gründen der Sterilität und Hygiene, vor allem in der Intensivpflege, unterlassen werden.
Haare und Fingernägel
Auch die Haare unterliegen auf Grund der Hygiene Vorschriften. So ist es in keinem Fall erlaubt, lange Haare offen zu tragen. Diese müssen entweder zu einem Zopf gebunden werden, oder komplett hoch gesteckt werden.
Um Verletzungen und Infektionen zu vermeiden müssen zudem die Fingernägel kurz geschnitten und sauber sein und dürfen nicht lackiert sein. Auch künstliche Fingernägel sind nicht erlaubt, da diese eine Keimbesiedlung begünstigen können.
Kleider machen Leute
Auch wenn Dienstkleidung in der Pflege immer gestellt wird, müssen hier ebenso Hygienevorschriften eingehalten werden. So darf diese auch tatsächlich nur in der Einrichtung getragen werden. Wird die Dienstkleidung mal schmutzig, muss sie umgehend gewechselt und gereinigt werden.
Und nicht nur die Dienstkleidung selber ist von den Regelungen betroffen. Auch die private Kleidung, welche unter der Dientskleidung getragen wird, unterliegt Vorschriften: So darf man während des Dienstes nur Kleidungsstücke tragen, die bei 60 Grad gewaschen werden können. Kleidung aus Wolle wäre demnach nicht erlaubt.
Zur Dienstkleidung gehören ebenso die Schuhe. Diese müssen sowohl vorne, als auch hinten geschlossen sein und dürfen ebenso nur in der Einrichtung getragen werden.
Zudem sollte bei den Schuhen immer darauf geachtet werden, dass sie aus Rücksicht auf die PatientInnen ein geräuschloses Gehen ermöglichen.
Hygienevorschriften als Verantwortung
All die Vorschriften klingen zunächst banal und selbstverständlich. Doch denkt man wirklich genau darüber nach, ob man selbst diese auch immer zu hundert Prozent einhält, fallen einem immer wieder kleine Regelverstöße auf.
Dabei sind die Vorschriften so wichtig! Nicht nur für die PatientInnen, sondern auch für euch selbst! Es sind nur kleine Handgriffe und Angewohnheiten durch die Patienten und Pflegekräfte vor Infektionen und Verletzungen geschützt werden können!