Ursprünglich wurden 15 Euro gefordert
Diese Erhöhung ist jedoch nicht von langer Dauer: Nach dem 30. April 2020 soll eine Anschlussregelung gelten. Diese wird von der Pflegemindestlohnkommission noch erarbeitet wird. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2017 eine Lohnuntergrenze von 15 Euro und mindestens 30 Tage Erholungsurlaub gefordert. Der jetzige Wert von 11,35 Euro sei zwar vertretbar, wurde aber stark kritisiert. Genauso wird schon lange gefordert, dass die Lohnuntergrenze der ostdeutschen Bundesländer auch endlich auf das Westniveau angehoben werden soll. Um die Pflege zukunftsfest zu machen, brauche man einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche.
Lohn soll immer deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen
Vor drei Jahren wurde die Regelung von der Mindestlohnkommission beschlossen. Der neue Lohn gilt auch für Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte, sowie für Assistenz- oder Präsenzkräfte, wenn sie sich mindestens in 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit mit Pflegeaufgaben befassen.
Auch in Zukunft soll der Lohn für Pflegekräfte deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro liegen, das betonte auch der Arbeitgeberverband. Grund dafür ist, dass der gesetzliche Mindestlohn eine Untergrenze für die Bezahlung von ungelernten Hilfskräften ist. Examinierte Pflegefachkräfte sollten deshalb auch deutlich mehr verdienen.